Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
(Stand 05.2023)
- Geltungsbereich
- Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AVL“) gelten für jeden zwischen
sway Sports & Health GmbH
FN 526072 k
Aufeldgasse 66
3400 Klosterneuburg
(im Folgenden „sway Sports & Health“)
und dem Käufer (im Folgenden „Kunden“) abzuschließenden Vertrag über Produkte der sway Sports & Health sowie für allfällige Folgeaufträge in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Die AVL sind jederzeit abrufbar unter b2b.sway.at/agb.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde von sway Sports & Health ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AVL gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen sway Sports & Health und dem Kunden.
- Zustandekommen des Vertrages
- Die Angebote der sway Sports & Health sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
- Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von sway Sports & Health in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt wurden.
- Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn sway Sports & Health die schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail versendet hat oder die Lieferung tatsächlich durchführt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von sway Sports & Health.
- Geringfügige Leistungsänderungen
- Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Struktur, etc.).
- Preise und Zahlungsmöglichkeiten
- Alle in Preislisten, Werbeunterlagen, auf der Website oder der gleichen angegebenen Preise sind unverbindlich und unterliegen der Anpassung durch sway Sports & Health.
- Preisangebote erlangen Verbindlichkeit, wenn sway Sports & Health sie mit schriftlicher Angabe des Leistungsumfanges bestätigt hat. Über dessen Leistungsumfang hinausgehendende Lieferungen oder Leistungen können von sway Sports & Health gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, gelten die Preise als unverzollt und exklusive Verpackungs-, Verladungs- und Transportkosten. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen.
- Alle übrigen mit dem Vertrag verbundenen Gebühren, Steuern und Kosten trägt ebenfalls der Kunde.
- Zahlungsbedingungen
- Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist die Fakturensumme (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackungs-, Verladungs- und Transportkosten) binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilbeträge mit Erhalt der betreffenden Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferung oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
- Zahlungen sind durch Banküberweisung oder fristgerecht ohne jeden Abzug frei in der Zahlstelle von sway Sports & Health in der in der Rechnung angegebenen Währung zu leisten. Als Zahlungstag gilt der Tag des Einlangens bei sway Sports & Health oder der Zahlstelle von sway Sports & Health.
- sway Sports & Health behält ich vor, Zahlungen zu Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
- Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so ist sway Sports & Health berechtigt:
- die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufzuschieben;
- eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen;
- den gesamten noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminsverlust);
- Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verrechnen;
- Mahn-, Eintreibungs- und Ausforschungskosten Dritter (insbesondere von Rechtsanwälten) zu verrechnen, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienlich waren. sway Sports & Health weist darauf hin, dass sich die Kosten im Fall des Einschreitens eines Rechtsanwaltes nach der jeweils durch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) normierten Höhe zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, jene von Inkassobüros bis zu der jeweils durch das Bundesministerium für Wirtschaft im Verordnungswege für Inkassobüros normierten Höhe richten; und
- innerhalb einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
- Lieferung und Verzug
- Allfällige in der Auftragsbestätigung angegebene oder an anderer Stelle von sway Sports & Health genannte oder nicht widersprochene Liefertermine oder Lieferzeitfenster dienen ausschließlich der Information und sind für sway Sports & Health nicht bindend, außer sie wurden ausdrücklich als verbindlich erklärt.
- sway Sports & Health ist jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Bei Produkten, die vorübergehend rohstoff- oder fabrikationsbedingt nur beschränkt herstellbar bzw lieferbar sind, behält sich sway Sports & Health Teillieferungen vor.
- In der allfälligen Vereinbarung eines Liefertermins liegt keine Vereinbarung eines Fixgeschäftes (§ 919 ABGB) vor. Soweit abweichend eine feste Lieferfrist schriftlich vereinbart wurde, steht dem Kunden nach Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist der Rücktritt vom Vertrag unter Setzung einer Nachfrist von vier Wochen zu. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und mit einer Unterschrift des Kunden zu fertigen.
- Sollte sich die Lieferung durch einen bei der sway Sports & Health eingetretenen Umstand aus Gründen höherer Gewalt verzögern, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen etwa durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen unvorhergesehenen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von der sway Sports & Health schuldhaft herbeigeführt worden sind.
- Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, gilt die Leistung als erbracht und ist die sway Sports & Health berechtigt, die bestellte Ware auf Kosten des Kunden einzulagern.
- Erfüllung und Gefahrenübergang
- Nutzung und Gefahr gehen auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand das Werk oder Lager von sway Sports & Health verlässt, oder aber im Sinne des Punktes 6.5 eingelagert wird, und zwar unabhängig von den für die Lieferung oder Leistung vereinbarten Zahlungskonditionen.
- Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so kann sway Sports & Health die Ware ein Jahr nach Auftragsabteilung als abgerufen betrachten und die vom Kunden in diesem Fall geschuldete Leistung verlangen.
- Sämtliche nicht in der Auftragsbestätigung von sway Sports & Health vorbehaltenen, für die Erfüllung des Vertrages notwendigen zusätzlichen Leistungen sind vom Kunden auf eigene Kosten zu erbringen.
- Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung, Zurückbehaltung
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- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von sway Sports & Health. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
- Für den Fall der Weiterveräußerung der Sache, tritt der Kunde schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen von sway Sports & Health zahlungshalber an sway Sports & Health ab. Der Kunde hat auf Verlangen von sway Sports & Health seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen gegenüber sway Sports & Health im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur im Namen von sway Sports & Health inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an sway Sports & Health abgetreten. Forderungen gegen sway Sports & Health dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
- Ein Recht auf Zurückbehaltung der Zahlung steht dem Kunden ausschließlich nur für jene Mängel zu, die von sway Sports & Health ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden, höchstens jedoch im Wert eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages. Im Übrigen sind Aufrechnung und Zurückbehaltung grundsätzlich ausgeschlossen.
- Der Kunde hat sway Sports & Health alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
- Schadenersatz, Produkthaftung, Gewährleistung
- Schadenersatz aufgrund Verletzung einer Pflicht aus dem Vertragsverhältnis ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu leisten. Der Schadenersatzanspruch ist bei sonstiger Verjährung binnen 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. Es gelten folgende Haftungsbeschränkungen:
- Abgesehen von Personenschäden haftet sway Sports & Health bei Sachschäden dem Kunden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- Die gesamte Haftung von sway Sports & Health im Rahmen dieses Vertrages ist der Höhe nach auf den Preis der Waren, die Gegenstand des Anspruchs sind, beschränkt, und zwar in jenem Ausmaß, als dieser tatsächlich durch einen Versicherungsanspruch von sway Sports & Health gedeckt ist.
- Der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden durch sway Sports & Health ist ausgeschlossen.
- sway Sports & Health haftet nicht für geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen bzw für nur geringfügige Einschränkungen der Anwendbarkeit der bestellten Waren gemäß Punkt 3.
- sway Sports & Health haftet nicht für Schäden, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder aus anderen Gründen als dem normalen Gebrauch der Ware entstehen.
- Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes. Sämtliche Hinweise auf den Verpackungen und Beilagen sind zu beachten. Für eine davon abweichende Anwendung und/oder Handhabung wird keine Haftung übernommen. Weiters haftet sway Sports & Health – außer bei Personenschäden – nicht für leichte Fahrlässigkeit sowie nicht für entgangenen Gewinn. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von sway Sports & Health verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
- Kunden besitzen ein gesetzliches Gewährleistungsrecht. Die Frist beträgt 6 Monate ab der Warenübernahme. Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nicht möglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug etc.), hat der Kunde Anspruch auf Preisminderung bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist, auf Aufhebung des Vertrages (Wandlung). Gewährleistungsrechte bestehen nicht für geringfügige Leistungsänderungen gemäß Punkt 3.
- Die Ware muss innerhalb einer angemessenen Frist ab Warenübernahme auf Mängel untersuchen werden müssen und allfällige Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich und spezifiziert anzuzeigen sind; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich und spezifiziert anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Rüge.
- Schadenersatz aufgrund Verletzung einer Pflicht aus dem Vertragsverhältnis ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu leisten. Der Schadenersatzanspruch ist bei sonstiger Verjährung binnen 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. Es gelten folgende Haftungsbeschränkungen:
- Rechtswahl, Gerichtsstand
- Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Für sämtliche sich aus dem Vertrag zwischen sway Sports & Health und dem Kunden mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für den ersten Bezirk in Wien sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes vereinbart.
- Datenschutz, Adressänderungen du Urheberrecht
- Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten zur Erfüllung dieses Vertrages von sway Sports & Health automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Sämtliche Logos, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen bleiben stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran, mangels gesonderter Vereinbarung, keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
- Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten können unter b2b.sway.at/datenschutz nachgelesen werden.
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